Die falsche Erwartung bei Weiterbildungen auf Firmenkosten
Der Arbeitgeber zahlt den MBA oder den eidgenössischen Fachausweis. Eine grosszügige Geste, verbunden mit einer stillen Erwartung: Die Investition soll sich lohnen, die Bindung soll halten. Was danach oft fehlt, ist die zweite Hälfte der Rechnung, nämlich die Frage, was diese Weiterbildung für die Position, den Lohn und die weitere Zusammenarbeit tatsächlich bedeutet. Wird das nie geklärt, entsteht auf beiden Seiten eine Erwartung, die selten zusammenpasst.
Für den finanziellen Fall gibt es ohnehin meist eine Regelung, etwa eine anteilige Rückzahlung, wenn jemand kurz nach Abschluss kündigt. Das lässt sich vertraglich lösen. Der eigentliche Knackpunkt liegt woanders.
Der Fehler beim Arbeitgeber: investiert, aber nicht zu Ende gedacht
Viele Unternehmen betrachten die Finanzierung der Weiterbildung als abgeschlossene Sache. Man hat bezahlt, das muss reichen. Die interne Beförderung oder Lohnanpassung, die der Mitarbeitende sich davon erhofft, kommt zu spät oder gar nicht. Manchmal, weil das Budget dafür fehlt. Manchmal, weil man davon ausgeht, der Mitarbeitende bleibe ohnehin, schliesslich habe man ja schon investiert.
Das neu erworbene Wissen und der höhere Marktwert bleiben dann nicht ungenutzt. Sie werden beim nächsten Arbeitgeber eingesetzt, zu besseren Konditionen. Nicht selten übernimmt der neue Arbeitgeber sogar eine allfällige restliche Rückzahlungsschuld beim alten, quasi als Ablöse für eine bereits fertig ausgebildete Fachkraft. Der Mitarbeitende gewinnt doppelt: neue Position, höherer Lohn, keine offene Schuld mehr. Der ursprüngliche Arbeitgeber verliert die Fachkraft, die Investition und den erhofften Bindungseffekt gleich mit.
Der Fehler beim Arbeitnehmenden: automatisch mehr erwarten
Nicht jede Weiterbildung führt automatisch zu einer neuen Position. Wer eine kostspielige Zusatzqualifikation abschliesst, geht nicht selten davon aus, damit auch Anspruch auf mehr Lohn oder eine Beförderung erworben zu haben. Das ist nachvollziehbar, aber nicht immer realistisch, vor allem dann, wenn die Karriereperspektive im Vorfeld nie konkret besprochen wurde.
Denn es gibt Funktionen, die sich schlicht nicht weiter nach oben entwickeln lassen, weil die Position bereits eine Führungsstelle ist oder die Firmenstruktur keinen nächsten Schritt vorsieht. Ein Master-Abschluss verändert nichts an der hierarchischen Einstufung. Er verändert aber die Kompetenz, mit der jemand seinen bestehenden Job ausübt, und genau das hat einen Wert, auch wenn er sich nicht sofort in Titel oder Lohn niederschlägt, sondern in Sicherheit, Qualität und langfristiger Marktfähigkeit.
Bleibt diese Anerkennung aus und wird stattdessen suggeriert, man solle sich über die Finanzierung allein schon glücklich schätzen, entsteht beim Arbeitnehmenden fast zwangsläufig Frust. Und daraus, früher oder später, der Entschluss zu gehen.
Was das für beide Seiten bedeutet
Eine Weiterbildung ist immer auch ein Versprechen, ausgesprochen oder nicht. Wer sie finanziert oder in Anspruch nimmt, sollte vorher klären, was danach realistisch folgt und diese Erwartung nicht dem Zufall überlassen. Klare Kommunikation vor Beginn der Weiterbildung, ein realistisches Erwartungsmanagement auf beiden Seiten und eine Karriereplanung statt einer stillschweigenden Annahme verhindern die meisten Enttäuschungen, unabhängig davon, was am Ende vertraglich geregelt ist.